Digitaler Nachlass: Was passiert mit Online-Konten nach dem Tod?

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Was passiert mit Online-Konten im Todesfall? Digitale Erbschaft

Wenn ein geliebter Mensch verstummt, bleibt oft ein leises digitales Echo: E-Mails, Fotos in der Cloud, Profile in sozialen Netzwerken, Abos, Chats, vielleicht sogar Domains oder Kryptowallets. In dieser stillen Zwischenzeit taucht eine Frage auf, die niemand sich aussucht: Was passiert mit Online-Konten im Todesfall – und wie lässt sich all das in Würde ordnen? Du musst darauf nicht sofort eine Antwort haben. Doch ein sanfter Blick auf die digitale Erbschaft kann helfen, das Unsichtbare greifbarer zu machen. Dieser Text möchte dir Verständnis schenken, Zusammenhänge erklären und Möglichkeiten skizzieren, ohne dich zu drängen. Er hält fest, was rechtlich grundiert ist, und lässt Raum für Herz und Zeit. Denn hinter jedem Login steckt ein Stück Leben – und hinter jedem Abschied der Wunsch, behutsam zu bewahren, was bleiben darf, und loszulassen, was gehen kann.

Der digitale Nachlass: mehr als nur Passwörter

Zum digitalen Nachlass gehören in der Regel alle Online-Konten und Daten einer verstorbenen Person – von E-Mail, Messenger und Social Media über Cloud-Speicher, Streaming-Abos und Shopping-Accounts bis hin zu Foren, Multiplayer-Profile, Online-Banking, Domains und digitalen Sammlungen. Manches ist offensichtlich, anderes taucht erst auf, wenn Rechnungen eingehen, Kontaktanfragen erscheinen oder Erinnerungsfunktionen Fotos zeigen.


Kurzer Exkurs

In vielen Themen rund um Abschied, Erinnerung und Verbundenheit taucht immer wieder dieselbe Frage auf: Wie kann man jemanden sichtbar im eigenen Alltag behalten, wenn er nicht mehr da ist?

Trauerbegleiter sprechen hier oft von einem „äußeren Anker“ – einem konkreten Ort oder Gegenstand, der Erinnerung greifbar macht. Das kann ein Foto sein, ein bestimmter Platz oder auch eine individuell gestaltete Gedenktafel, die Name, Datum und Bild verbindet.

Solche Anker ersetzen nichts. Aber sie geben dem, was war, einen ruhigen Platz – und vielen Menschen genau dadurch Halt.

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Digitale Erbschaft bedeutet nicht nur Zugangsdaten. Es geht um Geschichten, Beziehungen, Verläufe, um Bilder und Worte, die Bedeutung tragen. Die Frage “Wie gehe ich mit dem digitalen Nachlass um?” berührt deshalb nicht nur Verträge, sondern auch Nähe und Grenzen. In dieser Mischung liegen die Herausforderungen – und die Chance, achtsam zu entscheiden, was gesichert, was übergeben und was geschlossen werden soll.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

In Deutschland gibt es kein eigenes Gesetz nur für den digitalen Nachlass. Er fällt unter das allgemeine Erbrecht: Erben treten in die rechtlichen Positionen der verstorbenen Person ein – Verträge, Ansprüche, Pflichten. Dazu können auch Online-Konten gehören und die Inhalte, die darin liegen. Digitale Daten im Todesfall: Rechte und Pflichten bleiben also nicht in der Luft hängen, sie sind Teil der Erbfolge und des Vertragsrechts.

Wichtig ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Facebook-Account eines verstorbenen Mädchens. Der BGH hat 2018 entschieden, dass der Account samt Nachrichten grundsätzlich vererbbar ist; Erben dürfen Zugang erhalten. Das Urteil (Az. III ZR 183/17) kannst du in der Pressemitteilung des Gerichts nachlesen: BGH, 12. Juli 2018. Es bestätigt, dass Digitale Erbschaft: Online-Konten nach dem Tod verwalten nicht im Widerspruch zum Erbrecht steht.

Zugleich gibt es Grenzen und Spannungsfelder. Datenschutz und das postmortale Persönlichkeitsrecht spielen mit hinein, ebenso die Rechte Dritter, die mit der verstorbenen Person kommuniziert haben. Digitale Erbschaft: Online-Konten und Datenschutz nach dem Tod sind deshalb ein austariertes Zusammenspiel – nichts, was sich nur über ein Passwort lösen ließe.

Zugang zu Online-Konten: zwischen AGB und Erbrecht

Viele Plattformen regeln in ihren Nutzungsbedingungen, was nach dem Tod geschieht: Manche erlauben die Umwandlung in einen Gedenkzustand, andere das Löschen, wieder andere nennen einen Nachlasskontakt oder bieten Optionen für inaktive Konten. Diese AGB können den Weg zum Zugang erschweren, aber sie schließen ihn nicht grundsätzlich aus. Gerichte haben klargestellt, dass Erben – als Rechtsnachfolger – Einsicht und Zugang erhalten können.

Praktisch fragen Anbieter häufig Unterlagen an, etwa Sterbeurkunde und einen Erbnachweis. Es geht nicht um Misstrauen, sondern um Schutz: für die Daten, für das Konto, für alle, die betroffen sind. Auch deshalb kann es dauern. Und manchmal fühlt sich jeder Schritt an, als würdest du eine Tür in einem Haus öffnen, das du noch nicht kennst.

Gerade E-Mail-Postfächer sind sensibel – sie sind oft der Schlüssel zu anderen Logins und enthalten private Gespräche. Was geschieht mit E-Mail-Konten nach dem Tod? Die Antwort ist selten schwarz-weiß: Erbrechtlich kann Zugang bestehen, emotional braucht es Takt und Fingerspitzengefühl. Wie verwalte ich Online-Konten nach dem Tod eines Angehörigen? Manchmal hilft es, dir selbst eine Reihenfolge zu gönnen: erst sichern, dann sortieren, dann entscheiden, was bleibt.

Verwaltung und Regelung: Ordnung schaffen, wenn dir danach ist

Zu Lebzeiten vorsorgen: leise Vorkehrungen

Digitale Vorsorge kann später vieles leichter machen – für dich und für deine Menschen. Digitale Vorsorge: Was passiert mit sozialen Medien nach dem Tod? Die Antwort darf in deinen Worten stehen. Eine kleine Sammlung kann genügen: Wo gibt es Konten? Welche sollen gelöscht, welche in einen Gedenkzustand versetzt werden? Wer darf informiert werden?

  • Eine aktuelle Übersicht der Konten und Dienste (E-Mail, Social Media, Cloud, Abos, Domains, Geräte, Wallets).
  • Hinweise zu bevorzugten Umgangsformen: löschen, überführen, bewahren, gedenken.
  • Hinweise zu Aufbewahrungsorten sensibler Informationen (z. B. Passwortmanager) – getrennt und sicher verwahrt.
  • Kontaktpersonen, die informiert werden dürfen, etwa für Profile und Communities.
  • Besonderheiten: berufliche Accounts, gemeinsame Fotoalben, geteilte Speicher oder Familienabos.

Diese Wünsche können in einem Testament oder in einer separaten digitalen Nachlassverfügung festgehalten werden. Beides hat unterschiedliche Formen und Wege; was dir entspricht, darf seinen Platz finden. Online-Konten nach dem Tod sicherstellen beginnt oft mit einem ruhigen Notizzettel und einem Gespräch.

Nach dem Tod: Digitale Nachlassverwaltung in sanften Schritten

Digitale Nachlassverwaltung: Schritte nach dem Tod sind mehr als Checklisten. Vielleicht ist es hilfreich, behutsam zu beginnen und dir Luft zu lassen:

  • Überblick gewinnen: Welche Geräte und Konten gibt es? Manchmal zeigen Mails, Bankumsätze oder Benachrichtigungen die Spur.
  • Wichtiges sichern: Fotos, Dokumente, Abschiede – das, was Bedeutung trägt. Ein externer Speicher kann ein stiller Ort dafür sein.
  • Plattformen informieren: Viele Anbieter haben Wege für den Todesfall. Gedenkzustand, Löschung, Überführung – wähle, was sich stimmig anfühlt und rechtlich möglich ist.
  • E-Mail behutsam behandeln: Postfächer sind Dreh- und Angelpunkt. Ordner können strukturieren, Weiterleitungen vermeiden, Ruhe schaffen.
  • Abos und Kosten beenden: Streaming, Cloud, Software – oft genügt die Sterbeurkunde und ein Nachweis der Erbberechtigung.
  • Gemeinschaft denken: In Foren, Messenger-Gruppen oder Gilden kann eine kurze, achtsame Nachricht tröstlich sein – wenn es passt.
  • Grenzen wahren: Nicht jede Nachricht muss gelesen, nicht jede Spur verfolgt werden. Manches darf privat bleiben.

So kann Digitale Erbschaft: Online-Konten nach dem Tod verwalten ein Weg sein, in kleinen Etappen Ordnung zu schaffen – nicht auf Knopfdruck, sondern im Rhythmus deiner Kräfte.

Rechtliche Herausforderungen: Nähe, Schutz und Zwischentöne

Datenschutz schützt vor allem die lebenden Personen. Nach dem Tod wirken andere Rechte fort, etwa das postmortale Persönlichkeitsrecht. Gleichzeitig sind in Konten oft Nachrichten, die auch Dritte betreffen. Anbieter tragen Verantwortung, niemanden zu gefährden; sie prüfen und fordern Unterlagen an. Es ist ein Abwägen: Erbrecht, Datenschutz, Pietät – nicht Gegenspieler, eher Stimmen in einem Chor, die zusammenklingen wollen.

Internationalität kann die Lage komplex machen. Viele Dienste sitzen im Ausland, ihre AGB greifen weltweit. Dazu kommen technische Hürden: Zwei-Faktor-Anmeldung, verschlüsselte Geräte, Sicherheitsfragen. Auch besondere Konstellationen – minderjährige Verstorbene, berufliche Konten, gemeinsame Profile – brauchen Fingerspitzengefühl. All das erklärt, warum Wege zum Zugang teils Zeit benötigen. Und doch bleibt der Kern: Der digitale Nachlass ist Teil des Erbes, und Gerichte haben das bestätigt.


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Zwischen Trauer und Technik: der menschliche Takt

In diesen Fragen geht es nicht nur um Logins. Es geht um Erinnerungen, die im Alltag aufblitzen, und um Linien, die du ziehen darfst. Ein Profil kann zum Ort werden, an dem Menschen Abschied nehmen. Oder es darf schließen, weil Ruhe heilsam ist. Beides ist richtig, wenn es sich für dich richtig anfühlt. Manchmal hilft ein kleines Ritual: ein letzter Blick in eine Playlist, ein Fotoalbum, ein gespeicherter Chat, der eine Geschichte bewahrt. Und manchmal hilft es, nichts zu tun – für den Moment.

Wenn du dich fragst: Wie verwalte ich Online-Konten nach dem Tod eines Angehörigen? dann ist die zärtlichste Antwort vielleicht: langsam. Es gibt keine Pflicht zur Eile. Du darfst Hilfe annehmen – technisch, praktisch, seelisch. Und wenn Fragen offenbleiben, dürfen sie offenbleiben, bis der nächste Schritt sichtbar wird.

Ein Blick nach vorn: digitale Vorsorge als Fürsorge

Ein stilles Gespräch zu Lebzeiten kann Wunder wirken: “Wenn es einmal so weit ist, was wünschst du dir für deine Profile?” Digitale Vorsorge: Was passiert mit sozialen Medien nach dem Tod? Manchmal genügt eine Notiz, ein gemeinsam eingerichteter inaktiver Konto-Manager, ein benannter Mensch, dem du vertraust. Manche Dienste bieten dafür Funktionen – sie sind kein Muss, nur eine Möglichkeit.

Wenn du magst, kannst du festhalten, was dir wichtig ist: ein Ort für Fotos, eine Handvoll Kontakte, ein Satz, der bleiben darf. Wie gehe ich mit dem digitalen Nachlass um? Vielleicht mit derselben Zuwendung, mit der du Fotoalben sortierst: aufmerksam, in Ruhe, mit Respekt vor dem, was diese Spuren bedeuten.

Fazit

Digitale Konten sind Teil unserer Lebensspur. Im Todesfall stellt sich still die Frage, wie sich diese Spur in Würde bewahren lässt. Das Erbrecht in Deutschland hält dafür einen Rahmen, das BGH-Facebook-Urteil hat ihn sichtbar gemacht. Zugleich fordern Datenschutz, AGB und das Gefühl für Grenzen ihren Platz. Wenn du Online-Konten nach dem Tod sicherstellen möchtest, dürfen kleine Schritte genügen: Überblick, Sicherung, behutsame Entscheidungen. Was geschieht mit E-Mail-Konten nach dem Tod? Was bleibt, was geht – beides darf bedacht werden. Und in all dem gilt: Du musst es nicht allein tragen. Ein ruhiges Gespräch, eine ehrliche Notiz, ein gemeinsamer Blick auf die digitale Welt – manchmal ist das der Anfang. So wird aus Technik Fürsorge, und aus Verwaltung ein Akt der Liebe.

Häufige Fragen

Was passiert mit meinen Online-Konten nach meinem Tod?

In Deutschland gehört der digitale Nachlass zum Erbrecht. Erben treten in Verträge, Ansprüche und Pflichten ein – das kann auch Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile, Streaming-Abos oder Domains umfassen. Der Bundesgerichtshof hat 2018 bestätigt, dass Social-Media-Konten grundsätzlich vererbbar sind (Az. III ZR 183/17): BGH-Pressemitteilung.

Viele Anbieter bieten Optionen wie Gedenkzustand, Löschung oder einen Nachlasskontakt bzw. inaktiven Konto-Manager. Für den Zugang verlangen sie in der Regel Unterlagen (z. B. Sterbeurkunde, Erbnachweis). Das dient dem Schutz der Daten und kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Wie kann ich meinen digitalen Nachlass für meine Angehörigen regeln?

Eine frühzeitige, einfache Ordnung hilft. Du kannst eine digitale Nachlassverfügung erstellen und darin festhalten, was mit deinen Online-Konten nach dem Tod geschehen soll.

  • Übersicht anlegen: E-Mail-Konten, Social Media, Cloud-Speicher, Streaming-Abos, Shopping-Accounts, Domains, Geräte, Wallets.
  • Wünsche notieren: löschen, in Gedenkzustand versetzen, bewahren; ggf. Kontakte, die informiert werden dürfen.
  • Digitale Vollmacht erteilen oder einen Nachlasskontakt benennen; bei Diensten den inaktiven Konto-Manager aktivieren (wo verfügbar).
  • Zugangsdaten sicher verwahren (z. B. Passwortmanager). Hinweise zum Aufbewahrungsort getrennt und geschützt hinterlegen, nicht offen im Testament.
  • Regelmäßig aktualisieren und eine vertraute Person einweihen.
Wer verwaltet meine Social-Media-Profile, wenn ich nicht mehr da bin?

Du kannst zu Lebzeiten bestimmen, wer sich kümmern darf – etwa über eine digitale Vollmacht, einen benannten Nachlasskontakt oder die Konto-Funktion für inaktive Konten. Ohne solche Vorkehrungen können Erben die Verwaltung übernehmen, meist gegen Vorlage von Sterbeurkunde und Erbnachweis.

Viele Netzwerke bieten einen Gedenkzustand: Das Profil bleibt als Erinnerungsort bestehen, Anmeldungen werden gesperrt. Alternativ ist eine Löschung möglich. Welche Option passt, kannst du in deiner digitalen Nachlassverfügung festlegen.

Wie sorge ich dafür, dass meine Streaming-Abos nicht weiterlaufen?

Halte in deiner Übersicht fest, welche Abos bestehen und was damit geschehen soll. Nach dem Todesfall können Erben die Anbieter informieren und kündigen.

  • Abos identifizieren (E-Mail-Bestätigungen, Kontoauszüge, App-Übersichten).
  • Anbieter kontaktieren und Kündigung für den Todesfall veranlassen; meist werden Sterbeurkunde und Erbnachweis verlangt.
  • Familien- oder geteilte Abos prüfen: Admin wechseln oder beenden, damit Kosten nicht weiterlaufen.
  • Zahlungswege im Blick behalten und Abbuchungen mit den Anbietern klären.
Wie können meine Angehörigen auf meine E-Mail-Konten zugreifen?

Erben können bei E-Mail-Anbietern Zugang beantragen. Üblich sind Nachweise wie Sterbeurkunde und Erbnachweis. Da Postfächer oft Schlüssel zu weiteren Logins sind, prüfen Anbieter besonders sorgfältig.

  • Offiziellen Weg nutzen (Support-Formulare, Nachlass-Teams der Anbieter).
  • Wichtige Inhalte behutsam sichern; Weiterleitungen und automatische Antworten prüfen und ggf. deaktivieren.
  • Bei Zwei-Faktor-Anmeldung können zusätzliche Schritte nötig sein (z. B. Zugang zu vertrauenswürdigen Geräten oder Backup-Codes).
  • Grenzen achten: Nicht alles muss gelesen werden; Privatsphäre und Pietät wahren.
Gibt es eine Möglichkeit, meinen digitalen Nachlass schriftlich festzuhalten?

Ja. Eine digitale Nachlassverfügung ergänzt dein Testament und beschreibt, was mit deinen digitalen Daten nach dem Tod geschieht. Sie kann enthalten:

  • Liste deiner Online-Konten, Geräte und Abos.
  • Wünsche pro Dienst (löschen, Gedenkzustand, Übertragung, Bewahren).
  • Benannte Personen (Nachlasskontakt, Bevollmächtigte) und Kontaktwege.
  • Hinweise zum Aufbewahrungsort sensibler Informationen (z. B. Passwortmanager) – getrennt und sicher.

Bewahre die Verfügung an einem zugänglichen, geschützten Ort auf und aktualisiere sie regelmäßig. So vermeidest du, dass wichtige Daten oder Erinnerungen verloren gehen.

Brauchst du gerade Unterstützung?

Wenn du über Suizid nachdenkst oder dich in einer akuten Krise befindest, kannst du dich anonym und kostenlos an die TelefonSeelsorge wenden. Du erreichst sie rund um die Uhr unter der Nummer 0800 – 111 0 111 oder online unter www.telefonseelsorge.de. Zögere nicht, dir Hilfe zu holen – du bist nicht allein.

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